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§ 107 Telekommunikationsesetz 2003 idF BGBl I Nr. 133/2005

Bislang war das Versenden von Werbe- oder Massenmails bzw. SMS (mehr als 50 Empfänger) an Verbraucher im Wesentlichen nur bei vorheriger Zustimmung des Empfängers zulässig, wohingegen eine Einwilligung von Unternehmern dann nicht notwendig war, sofern diesen die Möglichkeit eingeräumt wurde, weitere Nachrichten abzulehnen. Da diese Unterscheidung der relevanten EU-Richtlinie, welche zwischen natürlichen und juristischen Personen differenziert, widerspricht, hat der Nationalrat eine entsprechende Novellierung des TKG beschlossen, welche mit 1. März 2006 in Kraft getreten ist.

Auszug aus dem Gestzestexts:

Unerbetene Nachrichten

§ 107. (2) Die Zusendung einer elektronischen Post – einschließlich SMS – ist ohne vorherige
Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn

  1. die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt oder
  2. an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist.

(3) Eine vorherige Zustimmung für elektronische Post gemäß Abs. 2 ist dann nicht notwendig,
wenn

  1. der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und
  2. diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und
  3. der Kunde klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation von vornherein bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
  4. der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz genannte Liste, abgelehnt hat.

Aus diesem Grund kann ich nur jedem Kunden abraten, diese agressive Form der Werbung zu verwenden.

Unbedenklich ist das Schicken von Informationen an Kunden, mit denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht. Es muß jedoch dem Kunden die Möglichkeit geboten werden, der Zusendung in Zukunft zu widersprechen. Dies könnte durch folgende Fußzeile am Ende der Nachricht erfolgen.

"Wollen Sie zukünftig keine Nachrichten mehr erhalten, so schicken Sie uns bitte ein Mail"

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