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Bislang war das Versenden von Werbe- oder
Massenmails bzw. SMS (mehr als 50 Empfänger) an
Verbraucher im Wesentlichen nur bei vorheriger
Zustimmung des Empfängers zulässig, wohingegen
eine Einwilligung von Unternehmern dann nicht
notwendig war, sofern diesen die Möglichkeit
eingeräumt wurde, weitere Nachrichten
abzulehnen. Da diese Unterscheidung der
relevanten EU-Richtlinie, welche zwischen
natürlichen und juristischen Personen
differenziert, widerspricht, hat der Nationalrat
eine entsprechende Novellierung des TKG
beschlossen, welche mit 1. März 2006 in Kraft
getreten ist.
Auszug aus dem Gestzestexts:
Unerbetene
Nachrichten
§ 107.
(2) Die
Zusendung einer elektronischen Post –
einschließlich SMS – ist ohne vorherige
Einwilligung des Empfängers unzulässig,
wenn
- die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung
erfolgt oder
- an mehr als 50 Empfänger gerichtet
ist.
(3) Eine vorherige
Zustimmung für elektronische Post gemäß Abs. 2
ist dann nicht notwendig,
wenn
- der Absender die Kontaktinformation für die
Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder
einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten
hat und
- diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene
ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt
und
- der Kunde klar und deutlich die Möglichkeit
erhalten hat, eine solche Nutzung der
elektronischen Kontaktinformation von vornherein
bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder
Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen
und
- der Empfänger die Zusendung nicht von
vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung
in die in § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz genannte
Liste, abgelehnt
hat.
Aus diesem Grund kann ich nur jedem Kunden
abraten, diese agressive Form der Werbung zu
verwenden.
Unbedenklich ist das Schicken von
Informationen an Kunden, mit denen bereits eine
Geschäftsbeziehung besteht.
Es muß jedoch dem Kunden die
Möglichkeit geboten werden, der Zusendung in
Zukunft zu widersprechen. Dies könnte durch
folgende Fußzeile am Ende der Nachricht
erfolgen.
"Wollen Sie zukünftig keine Nachrichten
mehr erhalten, so schicken Sie uns bitte ein
Mail" |